AUSGANGSLAGE
Der Berliner Autobahn-Nordring der A10 dient als Verteiler für die Metropolregion Berlin zu den Autobahnen A11 und A24, zum brandenburgischen Umland und in Richtung Polen. Die A24 verbindet Berlin mit der Metropolregion Hamburg und über die A19 mit den Hafenstandorten und den Urlaubsgebieten an der Ostsee. In der Vergangenheit ist der Berliner Ring bereits im Süden und im Osten dem festgestellten Bedarf entsprechend sechsstreifig ausgebaut worden. Mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 hat der Gesetzgeber den vordringlichen Bedarf für den sechsstreifigen Ausbau der A10 auf dem gesamten rund vierzig Kilometer langen Berliner Nordring bestätigt. Der in Teilbereichen (u. a. Autobahndreiecke Havelland und Barnim) bereits durchgeführte Streckenausbau kann demnach weiter verfolgt werden. Die verkehrliche Belastung der A24 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Kremmen ist deutlich niedriger. Auch perspektivisch ist nicht von einem durchgängig sechsstreifigen Ausbauerfordernis auszugehen. Gleichwohl werden bei der aufgrund des Straßenzustands (abgängiger Unterbau: nicht ausreichend tragfähige DDR-Beton-Autobahn aus den Siebzigerjahren) verfolgten Erneuerung jetzt bereits vorab intelligente Verkehrsflussverbesserungen realisiert, indem in beiden Fahrtrichtungen auf rund sechzehn Kilometer Länge der Seitenstreifen verkehrsabhängig als zusätzlicher Fahrstreifen bereitgestellt wird. Mit dem zwischenzeitlich für beide Autobahnen erzielten Baurecht und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist es möglich, diese verkehrlichen Anforderungen durch ein ÖPP-Vorhaben (öffentlich-private Partnerschaft) der „Neuen Generation von ÖPP-Projekten“ in kürzest möglicher Zeit zu erfüllen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Das als ÖPP-Verfügbarkeitsmodell (die Vergütung erfolgt leistungsabhängig je nach Verfügbarkeit der Autobahn für den Verkehr) vergebene größte Bundesfernstraßenprojekt in Brandenburg umfasst einen insgesamt ca. 65 Kilometer langen Abschnitt der A10 und der A24. Zwischen dem Autobahndreieck Pankow bis zur Anschlussstelle Neuruppin werden die A10 sechsstreifig ausgebaut und die A24 grundhaft erneuert, um dem zukünftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden und allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern auf dieser vielbefahrenen Strecke in Deutschlands Hauptstadtregion eine komfortable, schnelle und sichere Autobahn anbieten zu können. Der vierstreifige, ca. 30 Kilometer lange Abschnitt der A24 wird komplett erneuert, wobei die Seitenstreifen verbreitert werden, um Teilabschnitte im Bedarfsfall je nach Verkehrsaufkommen temporär für den Verkehr freizugeben. Neben dem Ausbau übernimmt der Auftragnehmer Havellandautobahn GmbH & Co. KG, ein Konsortium um die international erfahrenen Bauunternehmen BAM und HABAU, auch die anteilige Finanzierung des Projekts sowie die Erhaltung und der Betrieb der Projektstrecke. Vertraglicher Projektbeginn ist der 1. März 2018. Die Projektdauer beträgt 30 Jahre. Der Ausbau soll unter laufendem Betrieb stattfinden und vertragsgemäß bereits Ende 2022 abgeschlossen sein. Dies ist insofern beachtlich, da innerhalb dieser verhältnismäßig kurzen Zeitspanne nicht nur der Ausbau (A10) bzw. die grundhafte Erneuerung (A24) der Projektstrecke und der Rückbau von einer Brücke realisiert werden, sondern auch insgesamt 38 neue Brückenbauwerke entstehen, davon 28 Ersatzneubauten und zehn Neubauten.
Die Projektstruktur im Überblick
Gesamtverantwortlich für das Projekt ist als Auftragnehmer die Projektgesellschaft Havellandautobahn GmbH & Co. KG. Gesellschafter der Projektgesellschaft sind die BAM PPP P12 Holding GmbH (70%) und die HABAU PPP GmbH (30%).
AUFTRAGGEBER
Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – vertreten durch das Land Brandenburg, dieses vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑bau GmbH, ist Auftraggeber des Verfügbarkeitsmodells A10/A24. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt Eigentümerin des Autobahnabschnitts als Straßenbaulastträger und nimmt alle hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse wahr.
BAU-ARGE
Die Projektgesellschaft Havellandautobahn GmbH & Co. KG erbringt keine Bauleistungen, sondern beauftragt hiermit die ARGE A10/A24 Havellandautobahn als Generalunternehmer. Somit ist die jeweils 50% aus Wayss & Freytag Ingenieurbau AG und HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. bestehende Bau-ARGE für sämtliche Planungs- und Bauleistungen verantwortlich.
BETRIEBS- UND ERHALTUNGSGESELLSCHAFT
Betriebs- und Erhaltungsleistungen werden von der Havellandautobahn Services GmbH & Co. KG im Auftrag der Havellandautobahn GmbH & Co. KG erbracht. Gesellschafter der Betriebs- und Erhaltungsgesellschaft sind die BAM PPP Deutschland GmbH (70%) und die HABAU PPP GmbH (30%).
Öffentlich Private Partnerschaft
Öffentlich-private Partnerschaften, kurz ÖPP (oder auch englisch PPP – Public Private Partnership genannt), sind langfristig angelegte, vertraglich geregelte Kooperationen der öffentlichen Hand mit einem privaten Partner.
Im Bereich des Ausbaus der Infrastruktur und der Verkehrswege übernimmt der private Partner im Rahmen des ÖPP-Projekts den Bau oder Ausbau eines definierten Streckenabschnitts und betreibt diesen Abschnitt für einen Zeitraum von zumeist 30 Jahren. Die öffentliche Hand, also der Bund, bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der Autobahn und kontrolliert die Leistungserbringung des privaten Partners. ÖPP-Projekte etablieren sich mittlerweile auch in Deutschland als Instrument zur Realisierung öffentlicher Infrastrukturprojekte. Wesentliches Ziel der ÖPP-Projekte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur ist die schnelle Beseitigung von Lücken oder Engpässen im Straßennetz. Mit öffentlich-privaten Partnerschaften können dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen schneller realisiert werden. Die langfristige Bindung und Planung des privaten Partners sorgt für eine effiziente und nachhaltige Realisierung komplexer Infrastrukturprojekte.
Auftragnehmer und privater Partner des Bundes auf der A10/A24 ist die Havellandautobahn GmbH & Co. KG, welche ein über den gesamten Vertragszeitraum verteiltes, vertraglich fest vereinbartes Entgelt aus dem öffentlichen Haushalt erhält. Dieses ist abhängig von der Verfügbarkeit der Strecke und der Qualität der erbrachten Leistungen.
Das bedeutet, dass bei einer nur eingeschränkt verfügbaren Vertragsstrecke, also zum Beispiel bei nicht zur Verfügung stehenden Fahrstreifen oder einer Begrenzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wegen Fahrbahnmängeln das monatlich gezahlte Entgelt (Verfügbarkeitsentgelt) entsprechend gekürzt werden kann.
Nach Ablauf der mit dem Bund vereinbarten dreißigjährigen Vertragslaufzeit wird die Verantwortung für Erhaltung und Betrieb des betreffenden Autobahnabschnitts mit einem bereits bei Vertragsschluss definierten Zustand wieder an den Bund zurückgegeben.
Weitere interessante Informationen zum Thema ÖPP finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter www.bmvi.de.
Bund bleibt eigentümer der autobahn
In der Berichterstattung über ÖPP entsteht mitunter der Eindruck, der Bund veräußere sein Eigentum an private Betreiber. Das ist nicht der Fall. Die Autobahnen sind und bleiben im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Nach einem europaweiten Vergabeverfahren hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch das Land Brandenburg, dieses vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑bau GmbH, am 15. Dezember 2017 der Projektgesellschaft Havellandautobahn GmbH & Co. KG den Zuschlag für den Ausbau und die grundhafte Erneuerung sowie den Betrieb und die Erhaltung der Projektstrecke im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) erteilt.
Der Auftragnehmer private Betreiber modernisiert, betreibt und erhält die Projektstrecke während der Projektdauer von 30 Jahren. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt aber Eigentümerin der Projektstrecke. Die vom Bund getragenen Projektkosten belaufen sich auf insgesamt rund 1,4 Mrd. Euro.